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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Coachingvertrag: David Kremer - Männersache - Coaching, Beratung, Supervision (Stand September 2023)

 

§ 1  Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge

1.1.  Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach, Berater bzw. Supervisor (im Folgenden: Coach) und dem Klienten als Coachings-, Beratungs- bzw. Supervisionsvertrag (im Folgenden: Coachingvertrag) im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2.  Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Coaching-, Beratungs- oder Supervisionsangebot (im Folgenden: Coachingangebot) des Coaches annimmt und sich zum Zwecke des Coachings, der Beratung oder der Supervision (im Folgenden: Coaching) an den Coach wendet.

1.3.  Der Coach ist berechtigt, ein Coaching ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn es um Themen geht, zu denen der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen kann oder darf oder wenn diese ihn in Gewissenskonflikte bringen können. Auch der Klient ist berechtigt, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. In beiden Fällen bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung oder Beendigung des Coachings erbrachten Leistungen erhalten.

§ 2  Inhalt des Coachingvertrags

2.1.  Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Coaching nach eigenem Ermessen zum Wohle des Klienten anwendet. Der Coach ist berechtigt, Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.

2.2.  Ein subjektiver oder objektiver Erfolg des Coachings kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Beide Seiten arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können zusammen, um einen Erfolg wahrscheinlich werden zu lassen. 

2.3.  Der Coach erbringt seine Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in den auf der Homepage aktuell genannten Räumen bzw. online. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 60 Minuten.

2.4.  Das Coaching ersetzt keine Untersuchung oder Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in die Behandlung eines Arztes zu begeben und den Coach darüber zu informieren, sofern diese Information für das Coaching relevant ist.

 

§ 3  Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Ein Coaching ist jedoch nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll und möglich.

§ 4  Honorierung des Coachings

4.1.  Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Es gilt der auf der Homepage aktuell veröffentlichte Satz. Sollte der laufende Prozess mehr Zeit benötigen und der Klient einer Verlängerung zustimmen, wird die Mehrzeit anteilmäßig abgerechnet.

4.2.  Der Klient ist darüber informiert, dass der Coach keine Zulassung zur Abrechnung bei Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern (im Folgenden: Kostenträger) hat. Ob die Kosten des Coachings anteilig oder in vollem Umfang durch Kostenträger für den Klienten übernommen werden, klärt der Klient in eigener Verantwortung im Vorfeld. Die Honorare sind vom Klienten selbst zu zahlen.
4.3.  Über das zu zahlende Honorar erhält der Klient eine Rechnung. Diese ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt durch Überweisung auf das Konto des Coaches zu bezahlen. Alternativ kann auch nach jeder Sitzung gegen Erhalt einer Quittung in bar gezahlt werden.

4.4.  Bei Nichterscheinen des Klienten zu einem vereinbarten Termin ohne vorherige Mitteilung und Absprache schuldet dieser dem Coach unabhängig vom Grund für den Ausfall ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Honorars, dass er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre.

4.5.  Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind vom Klienten bis 24 Stunden vor dem Termin zu verlegen oder zu stornieren. Ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe zu zahlen. 

4.6.  Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach.

§ 5  Honorarerstattung durch Dritte

5.1.  Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Kostenträger hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Coach führt keine Abrechnung mit Kostenträgern durch. Er stundet auch nicht das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung.

5.2.  Der Coach erteilt in Erstattungsfragen Kostenträgern keine Auskünfte. Alle Auskünfte und Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. 

§ 6  Vertraulichkeit des Coachings

6.1.  Der Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich des Coachings, der Coachinginhalte sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung. Der Coach unterliegt nicht der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB.

6.2.  Absatz 1. gilt dann nicht, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

6.3.  Absatz 1. kann ferner ausgesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit dem Coaching persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten bzw. schützen kann.

6.4.  Der Klient hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger, den Zweck der Datenverarbeitung sowie auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. 

6.5.  Der Coach führt Aufzeichnungen über einzelne Sitzungen und den Verlauf des Coachings. Diese Aufzeichnungen können vom Klienten jederzeit eingesehen werden. 

6.6.  Personenbezogene Daten werden entsprechend gesetzlicher Vorgaben sowie zur Qualitätssicherung aufbewahrt und anschließend vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Aufzeichnungen für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

 

§ 7  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/des Coachingvertrags ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.


§ 8 Gerichtstand

Zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen oder Bonn. 

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